Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
In der Neufassung des § 28b IfSG heißt es nun:
"... 5. die folgenden Einrichtungen dürfen non Patienten und Besuchern nur betreten werden wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen:
a) Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen, ..."
Daher Bitten wir um Ihr Verständnis, dass auch Sie unsere Praxis ab dem 01.10.2022 nur noch mit einer FFP2 Maske betreten dürfen. Das gilt für alle Maskenpflichtigen Personen, was in NRW Kinder ab 6 Jahren mit einschließt.
Gesund beginnt im Mund.
Wir freuen uns auch in diesen schwierigen Zeiten auf Ihren Besuch.
Ihr Praxis Team
ZahnmedizinKoeln
Eva Schrödter | Mauenheimer Str. 43 | 50733 Köln | Tel.: (0221) 72 49 15